2.
Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Zum wirksamen Vertragsabschluss
ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese
wird durch Lieferung oder Rechnungsstellung ersetzt.
Nebenabreden und sonstige Abweichungen
von dem Vertragstext oder unseren Geschäftsbedingungen bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.
Zeichnungen, Abbildungen und
Angaben über die qualitative und technische Beschaffenheit
der Ware, ihre Maße, Gewichte und Farben, insbesondere in
Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher
Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN-, EN- oder sonstige Normen
Bezug nehmen.
Die Produkte werden fortentwickelt.
Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen des gelieferten
gegenüber dem bestellten Produkt, sofern sie die Verwendbarkeit
bzw. Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig
und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.
3.
Lieferung / Erfüllungsort
Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtung ist, sofern
nichts anderes vereinbart, Horn-Bad Meinberg. Soweit wir Ware ausliefern
oder versenden, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten unseres
Vertragspartners.
Etwaige Lieferzeitangaben sind
annähernd und unverbindlich.
Teillieferungen sind zulässig
und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden,
wenn der Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung für
den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist.
Sollten wir in Lieferverzug
geraten, muss unser Vertragspartner uns eine angemessene Nachfrist
von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß
§ 326 BGB Gebrauch machen kann.
4.
Preise
Es gilt zu dem jeweiligen Zeitpunkt die dann gültige Preisliste.
Preisangaben verstehen sich
in Euro, einschließlich normaler Inlandsverpackung, für
Lieferung ab Werk bzw. zuzüglich Versandkosten sowie der jeweils
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Preise gelten für
Standardgrößen. Für Übergrößen werden
Zuschläge berechnet: (siehe Angebote oder jeweils das technische
Produktdatenblatt)
5.
Zahlungsbedingungen
Unsere Lieferungen
sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 %
Skonto, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
Mustersendungen werden sofort
in Rechnung gestellt. Bei fracht- und portofreier Rückgabe
in einwandfreiem Zustand erfolgt innerhalb von 30 Tagen eine Gutschrift.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen
ist nur zulässig, wenn wir die Gegenforderung anerkennen oder
diese rechtskräftig festgestellt ist.
Der Vertragspartner verzichtet
auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren
oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit uns.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners
sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % in Rechnung
zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens
ist nicht ausgeschlossen.
6.
Versand
Im Falle der Versendung erfolgt die Lieferung nach unserer Wahl
per Post, Paketdienst oder per Spedition.
Unter € 52,- Netto-Warenwert
berechnen wir zusätzlich zu den Kosten der Versendung eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 8,- zzgl. jeweils
gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
Bei Direktversand an Ihren
Kunden bitte Versandpapiere mitsenden.
7.
Mängelrüge und Gewährleistung
Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen
Bestimmungen. Im übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb
einer Frist von 14 Tagen schriftlich uns gegenüber zu rügen.
Anderenfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche
mehr geltend gemacht werden.
Wir leisten Gewähr, indem
wir nach unserem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessern
bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornehmen. Sollten zwei Nachbesserungs-
bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Vertragspartner
nach seiner Wahl berechtigt, Minderungen oder Wandlung zu verlangen.
Im Gewährleistungsfall
können wir nach unserer Wahl verlangen, dass das schadhafte
Produkt oder ein Teil desselben zur Reparatur an uns geschickt wird
oder der Vertragspartner das schadhafte Produkt zum Zwecke der Nachbesserung
bereithält.
Werden Arbeiten, Eingriffe
oder Reparaturen ohne unser schriftliches Einverständnis seitens
des Vertragspartners oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt
unsere Gewährleistungsverpflichtung, es sei denn, der Vertragspartner
weist nach, dass der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den vorgenannten
Arbeiten steht.
Die Angaben in unseren Katalogen,
Preislisten und technischen Unterlagen über die qualitative
und technische Beschaffenheit der Ware, ihre Maße, Gewichte
und Farben sind unverbindliche Hinweise. Zusicherungen über
Eigenschaften oder die Verwendbarkeit der Waren liegen nur vor,
wenn der Vertragspartner uns durch Einreichung geeigneter Unterlagen
über die beabsichtigte Verwendung unterrichtet und wir die
Eignung der Ware ausdrücklich schriftlich bestätigen.
Anwendung, Verwendung, Reinigung
und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten
und liegen daher ausschließlich in Ihrem Verantwortungsbereich.
Sollte dennoch eine Haftung in Frage kommen, so ist diese für
alle Schäden auf den Wert der von uns gelieferten und von Ihnen
eingesetzten Waren begrenzt. Die einwandfreie Qualität unserer
Produkte wird von uns nach Maßgabe unserer Allgemeinen Verkaufs-
und Lieferbedingungen gewährleistet; dies gilt nicht für
Versuchsprodukte.
Kleine Abweichungen in Bezug
auf Farben, Qualitäten und Ausrüstungen behalten wir uns,
in Anlehnung an die Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie,
vor.
Wir übernehmen keine Gewähr
dafür, dass die Lieferungen in Farbe und Form ganz gleichmäßig
ausfallen oder mit Mustern oder Proben übereinstimmen.
8.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und
Tilgung aller aus der Geschäftsbedingung bestehenden und zukünftig
entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware
unser Eigentum.
Wird Vorbehaltsware von unserem
Vertragspartner veräußert oder mit anderen Gegenständen
verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung
bzw. Verbindung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes
der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest
an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware
entspricht dem von uns in Rechnung gestellten Betrag zzgl. eines
Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt,
soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.
Unser Vertragspartner ist zur
Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware nur im
üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und
mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die im
zuvor bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich
auf uns übergehen. Zur anderweitigen Verfügung über
die Vorbehaltsware insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung
ist unser Vertragspartner nicht berechtigt.
Die Be- und Verarbeitung der
Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.
Wir ermächtigen unseren
Vertragspartner, unter Vorbehalt des Widerrufes zur Einziehung der
an uns abgetretenen Forderungen. Auf unser Verlangen hin hat unser
Vertragspartner die Schuldner der an uns abgetretenen Forderungen
zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Auch wir sind ermächtigt,
den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
Übersteigt der Wert der
uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als
10% so sind wir insoweit zur Übertragung oder Freigabe nach
Wahl unseres Vertragspartners verpflichtet.
9.
Haftung
Wir haften nur für Schäden, die von uns oder einem unserer
Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften.
Vorstehende Haftungsregelung
betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.
Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.
Datenschutz
Wir weisen gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass wir
Daten des Vertragspartners unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen
Vorschriften in maschinenlesbarer Form speichern und verarbeiten.
11.
Sonstiges
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen
Kaufgesetze und Ausschluss des UNO-Kaufrechts (C I S G).
Ist der Vertragspartner Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland, so ist Detmold ausschließlicher Gerichtsstand für
alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten.
Bei Unwirksamkeit einer der
vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen
unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich
durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention
der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechendes gilt
auch im Falle einer Regelungslücke.